Die vier Teile der Meisterprüfung setzen sich wie folgt zusammen:
Teil I: |
Praktische Prüfung |
Teil II: |
Fachtheoretische Prüfung |
Teil III: |
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
Teil IV: |
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
Sollten Sie Fragen wegen Anrechnungen zur Meisterprüfung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir werden uns schnellmöglichst bei Ihnen melden.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung zur Prüfung.
Weitere Informationen unter: http://hwk-muenchen.de
Gestreckte Meisterprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen. Die Prüfungen im Teil III werden gegen Ende des ersten Halbjahres abgelegt. So können sich die Teilnehmer konzentriert auf jeden Prüfungsteil vorbereiten.
Januar | Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
Mai/Juni | Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
Juli | Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
Juli | Teil I | Praktische Prüfung |
Januar | Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung |
Mai/Juni | Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung |
Juli | Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
Juli | Teil I | Praktische Prüfung |